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Anwaltskanzlei

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Dr.Fuchs, Schönigt + Partner
Meyerstraße 4
28201 Bremen
Telefon: 0421532714
Telefax: 04215251196
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Profil:
Nach dem Zusammenschluss zweier Kanzleien mit langjähriger Tradition, besteht Dr.Fuchs, Schönigt + Partner in der heutigen Form seit 4 Jahren. Rechtsanwalt Folker Schönigt bearbeitet hier und insgesamt seit über 10 Jahren das baurechtliche Dezernat, jetzt auch als Fachanwalt für Bau und Architektenrecht.

 


Anwälte der Kanzlei


Folker Schönigt

  • Bauvertragsrecht
  • Öffentliches Baurecht / Baugenehmigungsrecht
  • Architektenrecht / Ingenieurrecht
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