Mediation / Schlichtung / Schiedsgericht

Als Alternative zur Streitentscheidung durch staatliche Gerichte haben die Vertragsparteien die Möglichkeit, ihre Meinungsverschiedenheiten mit Hilfe entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zu klären. Dieser Weg bietet sich gerade bei Baustreitigkeiten an, weil der Gang zum staatlichen Gericht hier in aller Regel mit hohen Kosten, hohem Zeit - und Arbeitsaufwand und mit hoher Unsicherheit in Bezug auf die Entscheidungsgerechtigkeit verbunden ist. Zu außergerichtlichen Streitentscheidungen gibt es mehrere Wege:

I Mediation
Der Mediator erarbeitet keine eigene Lösung zum Streitstoff sondern unterstützt die Parteien, selbst eine Lösung zum beiderseitigen Vorteil zu finden. Erläuterung Mediation

II Schlichtung
Der Schlichter erarbeitet und unterbreitet den Parteien eine einvernehmliche Lösung, entscheidet aber den Rechtsstreit nicht endgültig. Erläuterung Schlichtung

III Schiedsgericht
Im Schiedsgerichtsverfahren werden Streitigkeiten aus einem Bauvertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs von einem unter Mitwirkung der Vertragspartner gebildeten Schiedsgericht endgültig entschieden.
Erläuterung Schiedsgericht

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